Ja, die ärztliche Videoberatung kann in Anspruch genommen werden, auch wenn Sie eine Hausärztin bzw. einen Hausarzt haben oder in dem Quartal schon bei einem:r Allgemeinmediziner:in waren. Durch die ärztliche Videoberatung entsteht kein Ärzt:in-Patient:inverhältnis.
Hinweis: Ob ein Fall für die ärztliche Videoberatung geeignet ist, wird im Gespräch mit der Gesundheitsberatung 1450 identifiziert.







